Neuigkeiten

update: 15.03.2024


Start frei für Ihre Förderung
Möchten Sie einen Zuschuss beantragen? Oder einen Förderkredit?
Zuschüsse können Sie direkt beantragen. Für Förderkredite können Sie Ihren Antrag vorbereiten und damit zu einem Finanzierungspartner gehen – zu einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl. Ihre Anträge und Antragsvorbereitungen können Sie jederzeit im Bereich Meine Anträge einsehen und bearbeiten.

 https://meine.kfw.de/



 

update: 29.12.2023


Neu ab 1.1.2024: Sichern Sie sich bis zu max. 70% Förderung vom Staat* beim Wechsel zu einer neuen effizienten Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel!

30 % Basisförderung für alle Wärmepumpen

5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit der Nutzung eines natürlichen Kältemittels.

20 % Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen: Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Der Bonus in Höhe von 20% ist befristet bis 2028 – danach reduziert er sich jährlich.
30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer bis max. 40.000 € zu versteuerndes für förderfähige Heizungsanlagen. Für die Gewährung des Einkommens-Bonus nach Nummer 8.4.5 (Bundesanzeiger) sind folgende Nachweise durch die bonusberechtigten selbstnutzenden Eigentümer gesondert zu erbringen:
– Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragstellung der Personen nach Nummer 3 Buchstabe w, die zum versteuernden Haushaltsjahreseinkommen beitragen
– Meldebescheinigung/Meldebestätigung nach Nummer 3 Buchstabe p;
– Grundbuchauszug nach Nummer 3 Buchstabe p.


Die verschiedenen Förderkomponenten sind untereinander kombinierbar, wurden jedoch auf eine Obergrenze von 70 Prozent gedeckelt. Maximale förderfähige Ausgaben liegen jetzt bei 30.000 Euro, was einem Förderzuschuss bis 21.000 Euro entspricht.


Bundesanzeiger- Die neuen Förderrichtlinien finden Sie hier!

 

 
 
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